Förderung des künstlerischen Nachwuchses, insbesondere durch die Vergabe von Fördermitteln, die ausschließlich zu Zwecken künstlerischen Schaffens gewährt werden (z.B. Übernahme von Kosten für die Herstellung von Kunstwerken (z.B. Materialkosten) oder für diesbezüglich erforderliche Reisen) und durch die Unterstützung bei der Präsentation von Kunstwerken, z.B. durch die Vermittlung von Kontakten, die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Transport von Kunstwerken, die Anmietung von Ausstellungsräumen und die Herstellung von Katalogen.